Als Neulenker die richtige Versicherung abschliessen
Du solltest dich beim Fahrzeugkauf so schnell wie möglich um den Versicherungsabschluss kümmern. In der Schweiz gibt es folgende Versicherungsarten für Motorfahrzeuge:
Haftpflichtversicherung (obligatorisch) - Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden, die du anderen mit deinem Auto zufügst.
Teilkaskoversicherung - Deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Ereignisse wie Diebstahl, Feuer, Glasbruch, Hagel oder Wildunfälle entstehen.
Vollkaskoversicherung - Diese Option schliesst alle Leistungen der Teilkasko ein und deckt zusätzlich Schäden durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus ab.
In der Fahrzeugversicherung stehen dir zahlreiche Angebote zur Verfügung – gerne helfen wir dir dabei, die passende Deckung für dein neues Auto zu finden.
Unsere Versicherungstipps für Neulenker:
Besonders bei Neuwagen und teuren Autos ist der komplette Vollkaskoschutz stark zu empfehlen.
Wenn du dir ein Auto über Leasing zulegst, ist der Vollkaskoschutz in den allermeisten Fällen obligatorisch.
Wenn das Fahrzeug ein Gebrauchtwagen und/oder älter als 8 Jahre ist, reicht eine Teilkaskoversicherung unter Umständen auch aus.
Der zusätzliche Verkehrs-Rechtsschutz kann sich lohnen, vor allem wenn du dein Auto für selbstständige Tätigkeiten brauchst oder mehr als 10'000 Kilometer im Jahr fährst.
Neulenker müssen oft mit höheren Prämien kämpfen, bei manchen Versicherungen können diese aber mit Drive- und Crashrecordern reduziert werden.
Versicherungsnachweis einholen
Du hast dein Auto gekauft und die passende Deckung abgeschlossen. Deine Versicherung verwendet jetzt die Stammnummer im Fahrzeugausweis, um den elektronischen Versicherungsausweis (eVn) zu erstellen. Diesen schickt sie dann direkt ans Strassenverkehrsamt, damit du für den Behördengang bereit bist.
Zulassung beim Strassenverkehrsamt
Bevor du dein Auto fahren kannst, musst du mit den richtigen Dokumenten zum Strassenverkehrsamt. Du brauchst:
Den bisherigen Fahrzeugausweis des Verkäufers bzw. den Prüfungsbericht Form 13.20A beim fabrikneuen Fahrzeug
Deinen Führerausweis & deine ID
Eine Wohnsitzbestätigung oder einen Schriftenempfangsschein, wenn du erstmals ein Fahrzeug anmeldest.
Der elektronische Versicherungsnachweis (eVn) wird über die Versicherung vermittelt.
Zur Sicherheit solltest du auch den Kaufvertrag des Autos bei dir haben. Da du als Neulenker keine Kontrollschilder besitzt, erhältst du diese vor Ort bei der Zulassung. Du darfst das Fahrzeug erst mit deinen neuen Nummernschildern auf öffentlichen Strassen bewegen.
Hinweis: Wenn du das Fahrzeug ohne Kontrollschilder bewegen willst, musst du einen Transport für das Auto organisieren.
Tipps für den Kauf eines Gebrauchtwagens einer Privatperson
Wenn du dein erstes Auto als Gebrauchtwagen von einer Privatperson abkaufst, solltest du auf folgende Punkte achten:
Probefahrt: Bestehe darauf, eine Probefahrt mit dem Auto zu machen.
Zustand & Serviceheft: Stelle sicher, dass du über alle Makel am Auto Bescheid weisst. Achte auf den Zustand der Bremsen, Reifen und Lackierung. Überprüfe im Serviceheft, wann der letzte Service durchgeführt wurde. Kontrolliere, ob es sich um ein Unfallauto handelt.
MFK: Wann wurde das Auto zum letzten Mal beim Strassenverkehrsamt vorgeführt? Würde das Auto im aktuellen Zustand die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) bestehen? Je älter das Modell, desto öfter ist die MFK nötig.
Kaufvertrag: Schliesse den Kaufvertrag schriftlich ab (Online-Vorlagen helfen).
Wichtig: Der Verkäufer muss das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt abmelden. Dabei wird der Fahrzeugausweis entwertet. Die Kontrollschilder sind personengebunden und bleiben beim Verkäufer.
Wir hoffen, dass dir diese Anleitung Klarheit schafft, und dass insuris dich beim Abschluss der Versicherung unterstützen darf. Vergiss nicht den nächsten Schritt als Neulenker: Nach der bestandenen Fahrprüfung musst du innerhalb von einem Jahr den Weiterbildungskurs abschliessen. Viel Spass und gute Fahrt! 🚗